Der Käufer europäischer Aktien muss beim Investment die steuerliche Seite berücksichtigen, wenn er dies vor allem aufgrund einer attraktiven Dividenden-rendite tut. Denn die Besteuerung ausländischer Kapitalgewinne ist für deutsche Anleger nach wie vor ein Ärgernis, da die Politik in Europa bisher keine länder-übergreifende Harmonisierung der Quellensteuer angegangen ist. Eigentlich streben alle ein stärkeres Zusammenwachsen innerhalb der Europäischen Union an. Dies gilt insbesondere für den Kapitalmarkt, wo für Anleger Grenzen eigentlich keine große Rolle mehr spielen sollten.
Bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland bekommen es Anleger nämlich in der Regel gleich mit zwei Finanzbehörden mit gänzlich unterschiedlichen Regeln und Normen zu tun. Zuerst behalten die Finanzbehörden des jeweiligen Heimatlands des Unternehmens einen Teil der Dividende direkt als Quellensteuer ein, bevor man den restlichen Anteil an die ausländischen Investoren überweist. Die deutschen Depotbanken dürfen im Ausland einbehaltene Quellensteuer in der Regel nur bis zur Höhe von 15 Prozent auf die Abgeltungsteuer anrechnen (Grundlage: Doppelbesteuerungsabkommen). Deshalb zwingt dies Anleger sich die Quellensteuer, die diesen Prozentsatz übersteigt, vom ausländischen Fiskus zurückzuholen. Anleger scheuen aber deshalb oft eine Investition im Ausland, da dies sehr schwierig und auch langwierig sein kann.
Somit verschenken deutsche Investoren viel Geld. Man schätzt, dass in den letzten vier Jahren um die fünf Milliarden Euro nicht abgerufen wurden aus Deutschland, da man die Quellensteuererstattung nicht vorgenommen hat. Leider ändern daran auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nichts, die Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten (über 90 insgesamt) abgeschlossen hat. Eigentlich sollen diese bilateralen Verträge verhindern, dass ein Steuerbürger für die gleiche Einnahme von mehreren Ländern zur Kasse gebeten wird. Allerdings klappt dies bei den Dividenden nicht reibungslos.
Besser sieht es aus, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind, wie z. B. in den Niederlanden. Ein aufwendiger Antrag auf Rückerstattung entfällt, denn 15 Prozent behält der niederländische Staat ein, was auch dem Anteil an der deutschen Einkommenssteuer entspricht. Leider halten sich aber die wenigsten Länder an die in den Abkommen vereinbarte Schwelle von 15 Prozent. I. d. R. fällt die Quellensteuer deutlich höher aus. Die einbehaltenen Sätze sind dabei sehr unterschiedlich:
• die Finnen oder die Schweizer Eidgenossen kassieren 35 Prozent
• die Schweden behalten 30 Prozent der Ausschüttung,
• die Österreicher 27,5 Prozent.
Die Anleger müssen, um den Teil erstattet zu bekommen, der über den 15 Prozent liegt, sich direkt an die Finanzverwaltung der jeweiligen Staaten wenden. Aber dummerweise geht jedes Land mit dem Thema anders um. Einige verhalten sich sehr anlegerfreundlich und unkompliziert, andere versuchen den Prozess durch viele Hürden in die Länge zu ziehen und die Anleger zur Aufgabe zu verleiten.
Nicht zu unterschätzen ist dabei auch der möglicherweise erhebliche Einfluss auf die Zusammensetzung des Portfolios. Statt länderübergreifend breit zu streuen, werden mehrheitlich deutsche Werte gekauft. Das hat fatale Folgen für das Risikoprofil und auch die Rendite der Portfolios. Das Risiko ist im Verhältnis zur möglichen Rendite oft zu hoch, die Auswahl reduziert und damit werden die Möglichkeiten eingeschränkt.
Nun gibt es aber Licht am Ende des Tunnels. Die vermeintlich niemals endende Geschichte wird mit dem Start-up Divizend auf einen positiven Weg gebracht. Deren Software vereinfacht den Prozess der Rückerstattung von Dividenden für private und für institutionelle Investoren. Damit wird ein praktikabler und für jeden Anleger geeigneter sowie wirtschaftlich sinnvoller Lösungsweg durch den Steuerdschungel aufzeigt. Man bietet eine smarte Online-Lösung, in der die von Land zu Land sehr unterschiedlichen Antragsformulare vereinheitlicht sind. Zudem muss sich der Anleger auch nicht mit kaum verständlichen steuerlichen Fachbegriffen in diversen Sprachen auseinandersetzen. Auf www.divizend.com finden wirklich alle Anleger einen einheitlichen Prozess in gleichem Look and Feel und können kinderleicht fehlerfreie Anträge ausfüllen. Sie werden automatisch validiert, ein Depotimport erfolgt und Formulare werden sinnvoll vorbefüllt. Die Gebühr für den Service liegt bei 17,5 Prozent der zu erwartenden Rückerstattung. FOCUS MONEY-Leser und DSW-Mitglieder können sich auf www.dsw-info.de oder beim Bezahlvorgang unter www.divizend.com mit dem Code DSW15 einen Rabatt von 15 Prozent sichern.
Hinweis: Die o.g. Ausführungen sind die Privatmeinung des Autors und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Je komplexer die Vermögens- und Steuersituation, desto mehr macht es Sinn, sich an einen Steuerfachmann/-berater zu wenden.
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