Vorabpauschale bei Fonds und ETFs
Durch die Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes im Jahre 2018 wurde auch eine sogenannte Vorsteuerpauschale für Fonds und ETFs ins Leben gerufen. Diese hatte bisher nur begrenzte Auswirkungen auf Anleger, denn diese wird auf Grundlage des Basiszinssatzes berechnet, den die Bundesbank festlegt. Das hat sich nun für 2023 geändert.