Was passiert mit meinem Wertpapierdepot, wenn meine Bank insolvent geht? Sind meine Aktien und ETFs dann gesichert?
Die Spareinlagen von Bankkunden sind laut europäischen Recht auch im Falle einer Insolvenz geschützt. Der gesetzliche Mindestbetrag, der für alle Kreditinstitute verbindlich ist, wurde aufgrund der Finanzkrise 2008/2009 von 20.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. In Deutschland heißt das entsprechende Gesetz Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Diese Einlagensicherung gilt nicht ohne Weiteres für ein Wertpapierdepot. Giro-, Tagesgeld-, Spar-, und Festgeldkonten zum Beispiel sind bis zu 100.000 Euro geschützt, somit auch das Verrechnungskonto, dass für jedes Wertpapierdepot benötigt wird. Das Wertpapierdepot selbst aber fällt nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung.
Wenn hier die Einlagensicherung nicht greift, was gilt denn dann für mein Wertpapierdepot?
Die gute Nachricht ist: Wertpapiere, also Aktien oder auch ETFs, sind juristisch gesehen das Eigentum des Anlegers und nicht das der Bank, denn sie gelten als Sondervermögen. Das bedeutet im konkreten Fall: Selbst wenn Deine Bank pleite geht, so ist Dein Depot nicht Gegenstand der Insolvenzmasse und darf nicht veräußert werden. Ganz im Gegenteil: die insolvente Bank ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Wertpapiere ohne Verlust auf eine andere Bank zu übertragen.
Wie sicher sind meine ETFs bei Smartphone- Brokern?
Das gilt übrigens auch für die neuen Broker auf dem Markt. Die sogenannten Smartphone- bzw. Low-Cost-Broker (z. B. Smartbroker, Trade Republic) arbeiten mit etablierten Bank- / Kreditinstituten zusammen, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Trade Republic kooperiert mit HSBC als Abwicklungsbank. Smartbroker arbeitet mit der DAB, einer Tochter von BNB Paribas zusammen. Die Partner der Low-Cost-Broker sind also i. d. R. seriöse Banken und seit langem etabliert. D. h. was die Sicherheit ihrer Wertpapiere anbelangt, gibt es zwischen Smartphone-Brokern und Direkt- sowie Filialbanken gesetzlich betrachtet keine Unterschiede.
Aktien/Fonds/ETFs sind Eigentum
Bei Aktien und Fonds/ETFs ist es grundsätzlich so, dass die Bank diese nur verwaltet. Der Anleger ist stets Eigentümer der verwahrten Papiere.
Das sieht bei Vermögen auf dem Tages- oder Festgeldkonto bei einer Bankenpleite schon anders aus. Das bedeutet, dass das Vermögen nur bis zur gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro geschützt. Im günstigsen Fall ist ihre Bank freiwillig einem privaten Einlagensicherungsfonds – z. B. dem Bundesverband deutscher Banken e. V. – beigetreten und garantiert damit auch die Sicherheit höherer Summen. Auf der Website des Verbandes lässt sich der Schutzumfang Deines Instituts einfach ermitteln.
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