Wenn eine Aktie neu auf den Kapitalmarkt kommt, nennt man das auch eine Neuemission. Meist wird dafür der englische Begriff IPO (Initial Public Offering) verwendet, was übersetzt „Erstmaliges öffentliches Angebot“ bedeutet. In der Regel verkaufen Gründer – z. B. junger Firmen oder auch Kapitalgeber aus vorbörslichen Finanzierungen – einen Teil ihrer Aktien. Oder es wird wie z. B. bei Daimler oder VW eine Unternehmenstochter (Trucks/Porsche) an die Börse gebracht. Ein Börsendebüt bedeutet also den Erstverkauf von Aktien, die von einem Unternehmen emittiert wurde Das Unternehmen entscheidet dabei, wie viele Aktien es zum Verkauf stellen möchte. Man arbeitet hier meist mit erfahrenen Banken zusammen, die die Emission professionell begleiten. Für den potenziellen Käufer ist wichtig, wohin der Gegenwert fließt. Wird damit weiteres Wachstum finanziert (positiv) oder machen nur die Anteilseigner Kasse (neutral) oder werden Schulden getilgt (neutral/negativ).
Die künftigen Börsenfirmen bestimmen in Zusammenarbeit mit den Konsortial-Banken eine Kursspanne, innerhalb der man als Zeichner sein Gebot abgeben kann. Anhand der vielen Aufträge wird dann der eigentliche Emissionspreis ermittelt. Liegt der Zuteilungspreis eher am oberen Ende der Preisspanne, ist davon auszugehen, dass nach der Platzierung Zeichnungsgewinne durch Verkäufe nach der ersten Börsennotiz möglich sind.
Bei der Emission ist oft von einem sogenannten „Greenshoe“ die Rede. Damit ist eine Mehrzuteilungsoption bzw. Platzierungsreserve gemeint. Die Konsortial-Banken übernehmen diese Option zum Emissionspreis, um eine zusätzliche Reserve zur ursprünglichen Aktienanzahl bei Bedarf zu haben. Dieser Name geht auf eine US-Unternehmen zurück, dass dieses Verfahren 1960 zum ersten Mal anwendete.
Altaktionäre unterwerfen sich in der Regel gewissen Fristen (Lock-up-Frist), in denen sie nach dem Börsengang keine weiteren Bestände verkaufen dürfen (z. B. 180 Tage). Dies soll das Vertrauen der Neuaktionäre stärken und dokumentieren, dass nicht sofort weiter Kasse gemacht werden soll.
Mögliche Nachteile einer Börsennotiz könnten sein, dass man damit als Unter-nehmen den Vorschriften und Bestimmungen der zuständigen Finanzaufsichts-behörde unterliegt. Man ist somit der finanziellen Offenlegung verpflichtet, die Informationen über Rechnungsführung, Steuern und Gewinne umfasst. Mit IPOs sind auch erhebliche Kosten verbunden. Wenn sich der Wert einer Aktie negativ entwickelt, könnte das einen gewissen Imageschaden für das Unternehmen bedeuten.
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